Tipps zur Wohnungsübergabe Auszug Ort

20.03.2015 11:52:47 in Aktuelle Themen rund um den Umzug
Tipps zur Wohnungsübergabe Auszug Ort


Bevor Sie ganz in die neue Wohnung umziehen, gilt es noch das Mietobjekt am Auszugsort dem Vermieter zu übergeben.
Die Wohnungsabgabe kann durchaus Anlass zu Streitigkeiten zwischen den Parteien führen. Wer haftet für Risse und Sprünge an Wänden und der Badewanne? Wasserflecken auf dem Parkett? Wenn Sie beim Auszug und bei der Wohnungsübergabe einige Tipps beachten können Sie der Abgabe aber enstpannt entgegen sehen.

Umzugsreinigung
In der ganzen Wohnung muss gründlich nass aufgenommen werden. Parkett- oder Holzböden sollten gebohnert sein. Bei Teppichen reicht das reine Staubsauen nicht, in der Regel sind diese zu schäumen für eine einwandfreie Reinigung. Die Fenster müssen innen wie aussen inklusive der Fensterbänken sauber gereinigt sein. Toiletten, Badewannen und Lavabos sind gründlich gereinigt und von Kalkresten befreit. Wasserhähne und Wassersiebe sind ebenfalls zu reinigen und zu entkalken. Einbauschränke und Küchengeräte sind gründlich ausgewaschen. Kleine Löcher in den Wänden sind zu schliessen und mögliche Kleberückstände zu entfernen. Wenn Sie eine Reinigungsfirma mit der Endreinigung beauftragen, sollten Sie unbedingt ein Reinigungsangebot mit Abnahmegarantie wählen. Gute Reinigungsunternehmen lohnen sich.

Abgabeprotokoll
Der Vermieter muss den Mieter bei der Besichtigung der Wohnung sofort über alle Mängel und Schäden informieren, für die er den Mieter haftbar machen will. Ist dies nicht Fall kann er später keinen Schadenersatz geltend machen. Daher wird in der Regel ein Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt. Dieses zeigt den Zustand der Wohnung auf und hält die festgestellten Mängel und Beschädigungen schriftlich fest.
Im Protokoll wird festgehalten für welche Mängel und Schäden Sie als Mieter aufkommen müssen. Werden Mängel festgehalten, die schon bei Einzug vorhanden waren, sollten diese entsprechend vermerkt werden. Ist der Mieter mit Schäden für die er haftbar gemacht werden soll nicht einverstanden, ist das Protokoll durch den Miter nur unter Vorbehalt zu unterzeichnen.

Mieterhaftung
In der Regel gilt, dass der Mieter für kleinere Schäden und Mängel aufkommt, die er ohne spezielle Kenntnisse beheben kann. Der Mieter haftet aber für Schäden, die er selber oder die durch seine Mitbewohner verursacht wurden. Für Mängel und Schäden die schon vor dem Einzug bestanden haben und sogenannte Spuren der normalen Abnützung haftet der ausziehende Mieter in der Regel nicht.

Rückgabe der Schlüssel
Nach erfolgter Wohnungsabgabe sind dem Vermieter unverzüglich alle Schlüssel zurückgeben die er beim Einzug erhalten hat sowie auch solche die er selber hat anfertigen lassen. Für fehlende Schlüssel muss der Mieter für Ersatz aufkommen und unter Umständen für den Austausch der gesamten Schliessanlage aufkommen.

Beherzigen Sie diese Tipps und die Wohnungsabgabe wird zum Kinderspiel.
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